Arbeitnehmer


Gewerbliche Arbeitnehmer der Baubranche und die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes

Am 15. November 1949 wurde die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes gegründet.

Die Gründung der Kasse als gemeinsam getragene Einrichtung der Tarifvertragsparteien beruht auf dem Tarifvertrag des Baugewerbes vom 09. April 1949.

Die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes erfüllt nunmehr die tarifvertraglich festgelegten Aufgaben für folgende Gewerbe der Baubranche:

Baugewerbe

  • Durchführung des Urlaubs- und Berufsbildungsverfahrens

Gerüstbauerhandwerk

  • Durchführung des Urlaubs- und Lohnausgleichsverfahrens (bis Ende 2015)

Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

  • Durchführung des Urlaubsverfahrens

Für die Arbeitgeber der Baubranche entstehen durch die tarifvertraglichen Vereinbarungen Verpflichtungen und Rechte gegenüber der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes. Die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge bedingt, dass alle dem räumlichen und betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge zugehörenden Betriebe an den Sozialkassen- und Beitragsverfahren teilnehmen müssen.

Die gewerblichen Arbeitnehmer der von den Tarifverträgen der Baubranche erfassten Betriebe haben gegenüber der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes das Recht auf Auszahlung tarifvertraglich festgelegter Leistungen.



Hinweis für gewerbliche Arbeitnehmer des Baugewerbes:

Das Recht auf Auszahlung einer Leistung besteht nur, soweit von den Betrieben Beiträge für die Urlaubsansprüche des jeweiligen Urlaubsjahres geleistet worden sind.

Ferner haben die gewerblichen Arbeitnehmer das Recht auf kontinuierliche Information über das in der Kasse geführte Urlaubskonto. Dazu wird von der Kasse nach Jahresende oder Beschäftigungsende ein "Anspruchs- und Leistungsnachweis" (ALN) versandt.