Ein Anspruchs- und Leistungsnachweis (ALN) ist eine Kontoübersicht zum Ende einer Beschäftigung oder zum Jahreswechsel über die erarbeiteten, bereits gewährten und noch vorhandenen Urlaubsansprüche.
Was ist ein Versicherungsnachweis?
Die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung über die beendete Beschäftigung wird benötigt bei der Abgeltung von Urlaubsansprüchen.
Wann bekomme ich mein Urlaubsgeld von der Sozialkasse?
Bei Beschäftigungsende vor mehr als drei Monaten, ohne dass Arbeitslosigkeit besteht, also z. B. bei mehr als 3-monatiger baufremder Beschäftigung, Arbeitsunfähigkeit, Selbständigkeit, Fortbildungsmaßnahme, Haft, Elternzeit, Wehr- oder Zivildienstleistung u. a. oder nach Verfall des Freizeitanspruchs (im 2. Kalenderjahr nach Entstehung des Urlaubsanspruchs).
Warum bekomme ich mein Urlaubsgeld nicht ausgezahlt, wenn ich arbeitslos bin?
Weil Sie noch einmal in das Baugewerbe zurückkehren und dann den Urlaub vom Folgebetrieb gewährt bekommen könnten. Somit wäre erst die Entschädigung möglich im zweiten Kalenderjahr nach dem Entstehen, siehe oben.
Welche Unterlagen benötige ich für die Auszahlung der Urlaubsabgeltung?
Einen formlosen eigenhändig unterschriebenen Auszahlungsantrag mit folgenden lesbaren Angaben:
Anlagen können sein je nach Abgeltungsgrund:
Welche Unterlagen benötige ich für die Auszahlung der Entschädigung?
Es genügt der schriftliche Antrag mit folgenden Angaben:
Hat mein Arbeitgeber eingezahlt?
Diese Frage stellt sich erst, wenn eine Abgeltung oder Entschädigung beantragt wird. Für die Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber im Baugewerbe ist eine Prüfung der Finanzierung nicht notwendig.
Habe ich Anspruch auf die Übergangsbeihilfen wegen Arbeitslosigkeit?
Wegen des Außerkrafttretens des Lohnausgleichs-Tarifvertrages des Baugewerbes zum 01.01.2006 besteht in diesem Gewerbe ab der Winterperiode 2006/2007 kein Anspruch mehr auf Übergangsbeihilfen, die bisher an den Lohnausgleichszeitraum gekoppelt waren.
Für das Gerüstbauerhandwerk ist Übergangsbeihilfe weiterhin tarifvertraglich vereinbart. Übergangsbeihilfe kann beantragt werden vom 2.1. bis 31.05. eines Jahres, vorausgesetzt diese Bedingungen sind erfüllt:
Hinweis: Ausführliche Infos zum Thema Urlaub, Lohnausgleich, Berufsausbildung etc. erhalten Sie auf den Internetseiten der ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft)