Zusatzversorgung
Für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte mit Beschäftigung in Betrieben des Baugewerbes in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin-West) besteht Anspruch auf eine Renten-Zusatzversorgung, wenn die entsprechenden Wartezeiten erfüllt sind.
Rentenbeihilfe
In bestimmten Fällen kann eine Beihilfe zur Regelaltersrente gewährt werden.
Informationen zur Zusatzversorgung und der Rentenbeihilfe erteilt die
Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG
Wettinerstraße 7
65189 Wiesbaden
Tel: 0800 1000 881
oder im Internet unter www.soka-bau.de
Die ZVK-Gerüstbau gewährt Beihilfen
Informationen zur Zusatzversorgung im Gerüstbauerhandwerk erteilt die
Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes
Mainzer Straße 98 - 102
65189 Wiesbaden
Tel: 0611 7339-0
Im Berliner Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gibt es keine Zusatzversorgung oder Rentenbeihilfe.