Arbeitgeber

Modell zur Absicherung von Arbeitszeitguthaben

Die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes bietet den Betrieben folgendes Modell zur Absicherung von Arbeitszeitguthaben an:

  • Der Arbeitgeber meldet der Sozialkasse im Rahmen der monatlichen Meldungen gemäß TV ZABB, die Daten, auf deren Basis sich die für die einzelnen Arbeitnehmer abzusichernden Beträge ergeben. Der Gesamtbetrag ist dann auf ein bei der Sozialkasse geführtes Sammelkonto zu überweisen oder durch die Sozialkasse von einem Konto des Arbeitgebers per Lastschrift einzuziehen. Die erzielten Zinsen stehen dem Arbeitgeber zu.
  • Nach Eingang des Betrages stellt die Sozialkasse einen Sicherungsschein aus, in dem die Hinterlegung der Beträge bestätigt wird. Die Sozialkasse verpflichtet sich hierin zur Rückzahlung an den Arbeitgeber im Falle der Einlösung der Arbeitszeitguthaben bzw. zur Abrechnung und Auszahlung des Nettoentgeltes an die Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz. Dieser Sicherungsschein ist durch die Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat, Vertrauensperson) zu verwahren.
  • Die an die Sozialkasse zu zahlenden Verwaltungskosten belaufen sich monatlich auf lediglich 3,00 EUR pro Arbeitnehmer. Sie werden einmal jährlich zum Jahresende mit der Zinsabrechnung verrechnet.

Welche Vereinbarungen sind zu treffen?

  • Verpfändungsvereinbarung (zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer).
  • Vereinbarung zur Absicherung der Arbeitszeitguthaben (zwischen dem Arbeitgeber und der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes) auf Basis der „Bedingungen zur Durchführung von Vereinbarungen zur Sicherung von Arbeitszeitguthaben“.
  • Bestellung einer Vertrauensperson (zwischen Vertrauensperson und Arbeitnehmer).

Steuerliche Behandlung der Zinserträge

  • Die Zinserträge sind auf der Grundlage der von der Sozialkasse erstellten Abrechnung durch den einzelnen Betrieb zu versteuern. Die für das Finanzamt erforderliche Abrechnung wird von der Sozialkasse erstellt.

Weitere Informationen

Auf Wunsch sendet die Sozialkasse jedem interessierten Betrieb Mustervereinbarungen zu. Die Unterlagen können telefonisch unter der Rufnummer 51539-104 oder per Fax unter 51539-652 oder per E-Mail kk@sozialkasse-berlin.de angefordert werden.


Stand: Januar 2013