Arbeitgeber

Das Berufsbildungsverfahren


Ziele und Inhalt des Berufsbildungsverfahrens

Die Tarifvertragsparteien verfolgen im Baugewerbe das Ziel, der Branche ausreichenden, gut ausgebildeten Nachwuchs zur Verfügung zu stellen.

Um die Erreichung dieses  Ziels zu unterstützen, sind der Kasse wichtige Aufgaben übergeben worden, welche im Berufsbildungsverfahren ihren Niederschlag gefunden haben.

Das Berufsbildungsverfahren für das Baugewerbe ermöglicht eine solidarische Verteilung der Lasten der Berufsausbildung auf alle Betriebe des Baugewerbes, unabhängig davon, ob ein Betrieb ausbildet oder nicht. Dazu wird von allen Betrieben des Baugewerbes an die Kasse ein bestimmter Prozentsatz der monatlichen Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer als Beitrag abgeführt.

Als Gegenleistung erhalten die ausbildenden Betriebe in tarifvertraglich festgelegtem Umfang eine Erstattung der Ausbildungsvergütung und des Wegegeldes.

Auch die überbetriebliche Ausbildung wird von der Kasse unterstützt, indem folgende Kosten in tarifvertraglich festgelegtem Umfang übernommen werden:

  • Gebühren pro Ausbildungstagewerk,
  • Kosten der Internatsunterbringung,
  • Fahrkosten zur überbetrieblichen Ausbildungsstelle.

Diese Kosten werden jedoch mit der überbetrieblichen Ausbildungsstätte separat abgerechnet.

Für das Baugewerbe wird das Berufsbildungsverfahren von der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes durchgeführt.

Genauere Informationen erhalten Sie im Leitfaden "Berufsbildung" des Baugewerbes:

Leitfaden "Berufsbildung" des Baugewerbes

Für das Gerüstbauerhandwerk führt die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Wiesbaden das Berufsbildungsverfahren durch. Informationen dazu im Leitfaden des Gerüstbaugewerbes, Kapitel VI "Berufsbildung für gewerbliche Arbeitnehmer im Gerüstbaugewerbe":

Leitfaden des Gerüstbaugewerbes


Teilnahme am Berufsbildungsverfahren im Baugewerbe

Die Teilnahme am Berufsbildungsverfahren steht allen Betrieben des Baugewerbes offen, welche gegenüber der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes gemäß Tarifvertrag meldepflichtig sind.

Betriebe können auch am Berufsbildungsverfahren teilnehmen, wenn sie keine gewerblichen Mitarbeiter beschäftigen.

An- und Abmeldung eines Auszubildenden

Wenn Sie am Berufbildungsverfahren teilnehmen möchten, ist es unabdingbar, dass der Kasse bei jedem neuen Ausbildungsvertrag und jeder Beendigung einer Ausbildung (mit oder ohne Abschluss) eine entsprechende Meldung zukommt.

Bei der Anmeldung eines Ausbildungsverhältnisses muss der Kasse eine Kopie des Ausbildungsvertrages zugesandt werden.

Bei Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses ist der Kasse ein spezielles Formular zuzusenden, welches Sie von der Kasse zugesandt bekommen oder sich herunterladen können:

Formular R

Erstattung an die Betriebe

Wenn das Ausbildungsverhältnis der Kasse bekannt gegeben worden ist, erhalten die Betriebe, welche nicht am elektronischen Meldeverfahren teilnehmen, die entsprechenden Erstattungsformulare von der Kasse zugesandt. Betriebe, welche am elektronischen Verfahren teilnehmen, benutzen die dafür vorgesehenen Datensätze. Betriebe, welche das monatliche Meldeverfahren  auf elektronischem Weg durchführen, können das Berufsbildungsverfahren abweichend davon auch manuell durchführen.

Es wird die Ausbildungsvergütung und das Wegegeld in dem tariflich festgesetzten Umfang erstattet. Für Betriebe, die am Spitzenausgleichsverfahren teilnehmen, werden die Erstattungsbeträge im vereinbarten Intervall mit den Beiträgen verrechnet.

Siehe dazu: Spitzenausgleichsverfahren

Ansonsten ist das Berufsbildungsverfahren Teil des Saldierungsverfahrens.

Siehe dazu: Saldierungsverfahren

Erstattung an die überbetrieblichen Ausbildungsstätten

An die überbetrieblichen Ausbildungsstätten können die tariflich festgelegten Erstattungen nur für die Auszubildenden geleistet werden, welche bei der Kasse als Auszubildende registriert sind. Erstattet werden:

  • Ausbildungstagewerk der regionalen überbetrieblichen Ausbildungsstätte,
  • Übernachtungskosten bei auswärtiger überbetrieblicher Ausbildung,
  • Fahrtkosten zu einer auswärtigen überbetrieblichen Ausbildungsstätte.

Diese Leistung ist eine Leistung an die Betriebe, sie wird jedoch von der Kasse mit den überbetrieblichen Ausbildungsstätten separat abgerechnet.

Übersicht der aktuellen Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe gemäß TV/Lohn Berlin und TV/Gehalt Berlin

Ausbildungsvergütung Übersicht im Baugewerbe (bis 2017)

Übersicht über Umfang und Höhe der Erstattungen an Betriebe des Baugewerbes

Einen Überblick der aktuell möglichen Erstattung gibt Ihnen folgende Übersicht:

Erstattung Azubis (ab dem 1.6.2016)

Übersicht über Umfang und Höhe der Erstattungen an die überbetrieblichen Ausbildungsstätten für Leistungen an Auszubildende des Baugewerbes

Überbetriebliche Ausbildung